Das dbha:designstudio ist bestrebt seine Websites und Online-Angebote in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Firmenwebseite, die über folgenden Link erreichbar ist: https://www.dbha.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der nachfolgend beschriebenen Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund der Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG nicht barrierefrei:
– Es sind keine Erläuterungen in einfacher Sprache und in deutscher Gebärdensprache verfügbar.
Der Internetauftritt des dbha:designstudios wird kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei werden auch die Anforderungen an einen barrierefreien Zugang entsprechend der aktuellen gesetzlichen Regelungen und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit weiter umgesetzt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.07.2025 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontakt
Wenn Sie Fragen zur Barrierefreiheit der Webseite www.dbha.de haben oder wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, wenden Sie sich gerne an den verantwortlichen Ansprechpartner.
Kontakt:
Heiko Attinger
Riedflürlein 7
97900 Külsheim
Telefon: 09345 931 881
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich gerne an uns wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Geschäftsleitung oder ein Vertreter nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Po********@*******wl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.