Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG)

Kreativagentur dbha:designstudio

1. Allgemeines

1.1 Für alle beauftragten Arbeiten und erbrachten Leistungen gelten zwischen dem Auftragnehmer (dbha) und dem Auftraggeber (Kunde) ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen rechtlichen Grundlagen (AVG). Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AVG des dbha:designstudios sind rechtsverbindlich sobald der Auftrag erteilt worden ist.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Grundlagen der Zusammenarbeit müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser allgemeinen Vertragsgrundlagen sind alle Auftragsarbeiten die vom dbha:designstudio ausgeführt werden. Insbesondere Leistungen aus dem Bereich „Grafik- & Kommunikationsdesign“ wie die Erstellung von Logos, Corporate Designs, Geschäftsdrucksachen (Flyer, Broschüren, Poster, Banner, Display), Werbematerialien sowie aus dem Bereich „Webdesign & e-Commerce“ z.B. UI/UX Design, Erstellung von Websites, Online-Shop-Systeme und Online-Marketing.
Für alle im Rahmen eines Projektes extern erbrachten Leistungen, z.B. spezielle Foto- oder Videoarbeiten können abweichenden Bedingungen gelten.

3. Vergütung

3.1 Die Höhe der Vergütung wird in der Regel vorab in einem schriftlichen Angebot festgelegt oder bei Kleinaufträgen ggf. auch mündlich vereinbart.
3.2 Sämtliche Leistungen, die das dbha:designstudio für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung Sonder- und/oder Mehrleistungen, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann dies unter Umständen zu einer Erhöhung der Kosten führen.
3.3 Alle Angaben bzgl. Kosten und Vergütungen verstehen sich rein netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.5 Die Vergütung wird in der Regel fällig bei Lieferung der beauftragten Arbeiten oder nach Fertigstellung eines Projektes. Je nach Auftragsvolumen können jedoch auch Teilzahlungen vor Projekt- oder vor Produktionsbeginn erforderlich sein. Voraus- oder Teilzahlungen werden ggf. mit dem Auftraggeber individuell vereinbart.
3.6. Für Kreativleistungen besteht u.U. eine Abgabepflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK). Für die Anmeldung in Anspruch genommener Kreativleistungen und die Entrichtung der KSK-Abgabe ist der Auftraggeber verantworltich.

4. Nutzungsrechte und Agenturmodell

4.1 Alle Vergütungen für Kreativleistungen setzen sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus den Kosten für Konzeption und Entwurfsarbeiten, den Kosten für Produktion bzw. Umsetzung/Programmierung sowie den Nutzungsrechten zusammen.
4.2 Wenn keine explizite Vereinbarung getroffen wird, sind die einfachen Nutzungsrechte im Rahmen des Agenturmodells für die vorgesehene Nutzung inklusive.
4.3 Im Rahmen des Agenturmodells verbleiben die uneingeschränkten Nutzungsrechte bei dbha:designstudio, Heiko Attinger. Jede weitergehende kommerzielle Verwertung von erbrachten Kreativleistungen ist an das dbha:designstudio als ausführende Agentur gebunden.
4.4. Für eine weitergehende Nutzung von Kreativ- und Designleistungen durch Dritte (z.B. andere Agenturen oder kommerzielle Verwerter) müssen ggf. Nutzungsrechte erworben werden. Die Vergütung der Entwurfsarbeiten und Nutzungsrechte orientiert sich am AGD Vergütungstarif Design.
4.5 Beauftragte Kreativleistungen, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung darüber hinaus ist ggf. gesondert zu vergüten. Eine unbefugte Verwertung oder Weitergabe an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung ist unzulässig.
4.6 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten bedarf der vorherigen Freigabe durch das dbha:designstudio.
4.7 Die Nutzungsrechte gehen erst mit Erhalt der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts auf den Auftraggeber über.
4.8 Geschützte Entwürfe und Designs des dbha:designstudios dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.

5. Sonderleistungen, Reisekosten

5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet. Gleiches gilt für administrative Arbeiten rund um die Erstellung einer Internetpräsenz, z.B. die Einrichtung und Konfiguration eines geeigneten Webhosting-Pakets, Domainregistrierung, Einrichten von Serverzugängen und E-Mail Postfächern, etc.
5.2 Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung entstehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden vom Auftraggeber erstattet.

6. Leistungserbringung und Gewährleistung

Das dbha:designstudio gewährleistet, soweit dies vereinbart ist, die termintreue Erbringung der beauftragten Leistungen. Bei Drucksachen und Werbemitteln müssen aufgetretene nachweisliche Mängel, z.B. Produktionsfehler möglichst umgehend nach Prüfung reklamiert werden. Die Regulierung wird im Einzelfall jeweils individuell geprüft und ggf. auch entsprechend Ersatz geleistet. Für die Klärung von Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten. Die Haftung für Leistungen des dbha:designstudio ist in Kapitel 8. insb. in den Absätzen 8.4 – 8.6 geregelt.

7. Eigentum an Entwürfen und Daten

7.1 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, werden für Entwürfe und Kreativleistungen nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
7.2 Die in Erfüllung eines Auftrags entstehenden Daten und Dateien verbleiben im dbha:desingstudio. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und ggf. zu vergüten.

8. Haftung

8.1 Das dbha:designstudio haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Für Aufträge, die im Namen des Auftraggebers an Dritte erteilt werden besteht keine Gewährleistungspflicht. Das dbha:designstudio tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Materialien berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber das dbha:designstudio von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8.4 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Sind Entwürfe oder Reinzeichnungen vom Auftraggeber freigegeben, entfällt jede weitere Haftung durch das dbha:designstudio.
8.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung bzw. Fertigstellung schriftlich oder mündlich reklamiert werden.
8.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Das dbha:designstudio haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Wenn im Zuge der Auftragsbearbeitung rechtliche Bedenken auftauchen oder Rechtsverletzungen ersichtlich werden, wird der Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.

9. Vertragsauflösung

Sofern keine besondere vertragliche Regelung vorliegt, besteht für beide Vertragspartner, Auftraggeber wie Auftragnehmer, jederzeit das Recht die Zusammenarbeit zu beenden. Das Recht auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen sowie ggf. erforderlicher Nutzungsrechte bei Aufkündigung der Zusammenarbeit durch den Auftraggeber bleiben davon unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Kreativagentur dbha:designstudio.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.